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16. Jh. – Grafschaft ●
17. Jh. bis Anfang 19.
Jh. – Grafschaft/Herzogtum ●
1811-13 – Teil Frankreichs
* * *
16. Jh. – Grafschaft Oldenburg (Nr. III. und IV.)
und im Norden und Süden benachbarte, später hinzugekommene Territorien.
Das ganze Land gliederte sich seit dem Hochmittelalter in zahlreiche
zumeist festliegende Kirchspiele und noch räumlich variable
„Landschaftsvogteien“ (etwa für Stedingen an Hunte und Weser), die
beide hier nicht dargestellt werden (und in bezug auf die Vogteien auch
kaum können). * * *
17. Jh. - Anfang 19. Jh. – Grafschaft, seit 1774 Herzogtum
Oldenburg: Ämter und Vogteien des Herzogtums Oldenburg, hier Stand
nach 1803-1811/14 mit Wildeshausen, Cloppenburg, Vechta und Dinklage. Im
Bereich der alten Grafschaft ist bereits 1571 eine Einteilung in
Ämter nachweisbar, im späten 17. Jh. Drosteien genannt, die
sich i.d.R. aus einer ganzen Anzahl von Kirchspielen
zusammensetzen. Als Mittelinstanz zwischen beiden in der Größe von
jeweils ein bis vier Kirchspielen wurden spätestens im 17. Jh.
Vogteien mit mehr oder weniger festliegenden Grenzen geschaffen, von
denen wiederum ein bis zwei in der Verwaltungspraxis oft sogenannte
Amtsvogteien bildeten. (In der Karte z.B. Hausvogtei Apen und Vogtei
Westerstede im 17. Jh. als Amtsvogtei Apen-Westerstede vereinigt. Zum
Amt Apen gehörte zeitweilig auch noch die Vogtei Zwischenahn, welche
1803 aber dem Amt Oldenburg untergeordnet war, das hier gar nicht
dargestellt ist.) Die Karte gibt die sich teilweise überschneidenden
Ämter und Vogteien zweier Jahrhunderte nur näherungsweise wieder. Die
Höchstzahl der Einzel-(Verwaltungs-)Vogteien betrug 29. * * *
1811-1813 – Teil Frankreichs:
Verwaltungseinteilung während der napoleonischen Annexion des
Oldenburger Landes als Teil des französischen Mutterlandes. Oberste
Ebene nach dem Gesamtsaat waren Départements, die sich in
Arrondissements aufteilten, diese in Kantone und diese
wiederum in Mairien („Bürgermeisterschaften“) als unterste
politische Gliederung. Die hier nicht umgrenzten Kantone für vorherige
Oldenburger Landesteile (inklusive Jeverland) waren im Arrondissement
Jever: Hooksiel, Jever, Rüstringen; im Arrondissement Oldenburg: Varel,
Bremerlehe, Burhave, Ovelgönne, Elsfleth, Berne, Rastede, Westerstede,
Oldenburg, Delmenhorst, Hatten; im Arrondissement Quakenbrück:
Wildeshausen, Friesoythe, Löningen, Quakenbrück, Cloppenburg, Vechta,
Dinklage, Vörden; im Arrondissement Verden: Bassum. Die Mairien
entsprachen bis auf wenige Ausnahmen den geistlichen Kirchspielen. * * *
Ab 1814 – Herzogtum Oldenburg, seit 1829 Großherzogtum: Neuordnung nach
der Franzosenzeit nach kurzzeitiger Wiedereinführung der alten Ämter und
Vogteien. Neue Ämter (links, 26) und darin weltlich-politische
Kirchspiele (rechts, später Gemeinden genannt), die mit den
weiterhin bestehenden geistlichen Kirchspielen zunächst deckungsgleich
waren. Städte 1. Klasse: Oldenburg, Jever 1855, Varel 1857. * * *
Ab 1858 – Großherzogtum Oldenburg (Kernteil
Herzogtum Oldenburg): Neuordnung der Amtsbezirke (links, 19)
und mancher politischen Stadt- und Landgemeinden (rechts);
amtsfreie Stadtgemeinden: Oldenburg, Jever, Varel. * * *
Ab 1879 – Großherzogtum Oldenburg (Kernteil
Herzogtum Oldenburg), nach 1919 Freistaat Oldenburg: Neuordnung der
Amtsbezirke (links) und der Städte und Gemeinden
(rechts). Dabei auch endgültige Trennung von Ämtern als reinen
Verwaltungsbezirken (12-13, Rüstringen kurz Amt, dann Stadt, später zu
Wilhelmshaven) und Amtsgerichten (14 im Herzogtum). Die prinzipielle
Trennung schon 1852 war bis dahin noch nicht überall konsequent
durchgeführt worden. Amtsfreie Stadtgemeinden: Oldenburg, Varel, Jever,
Delmenhorst 1903, Bant 1919 (später zu Wilhelmshaven). * * *
Ab 1933 (und 1937) – gleichgeschalteter Landesteil
Oldenburg im nationalsozialistischen Reich: starke Reduzierung der
Zahl der Ämter seit 1933 (links, 6, seit 1939 Kreise) und der
Städte und Gemeinden seit 1937 (rechts). Kreisfreie Städte: Oldenburg,
Delmenhorst, Wilhelmshaven (seit 1937 bei Oldenburg). * * *
1.11.1946 – 31.1.1978 – Verwaltungsbezirk Oldenburg in
Niedersachsen mit Regierungssitz Stadt Oldenburg (Gemeinden ab 1972
z.T. umbenannt, s.u.): von der britischen Militärregierung verordnete
Eingliederung des Freistaates Oldenburg in das neu gebildete
Bundesland Niedersachsen, das anfänglich in zwei Verwaltungs- und
sechs Regierungsbezirke gegliedert war (erstere: Braunschweig,
Oldenburg), letztere: Aurich, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück,
Stade). Zwei befürwortende Volksabstimmungen 1956 und 1975 über die
Wiederherstellung des Landes Oldenburg 1956 und 1975 wurden von der
Politik übergangen. Der Zuschnitt der Landkreise wurde
beibehalten, der der Städte und Gemeinden teilweise wieder
den vorherigen Zuständen angepaßt. Kreisfreie Städte im
Verwaltungsbezirk: Oldenburg, Delmenhorst, Wilhelmshaven.
1.2.1978 – 31.12.2004 – Teil des Regierungsbezirks
Weser-Ems in Niedersachsen mit Regierungssitz Stadt Oldenburg. Die
niedersächsische Gebietsreform begann am 1.7.1972 mit geringfügigen
Veränderungen, Stadt und Landkreis Hannover folgten 1974, die große
Kreisreform 1977, die Neuordnung der Regierungsbezirke 1978. Danach gab
es im Bundesland Niedersachsen nur noch vier Regierungsbezirke:
Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Weser-Ems – Teil des letzteren wurde
der ehemalige Verwaltungsbezirk Oldenburg (vgl. oben unter
Landesteile die
Karte Oldenburg in
Niedersachsen). Bis auf geringe Abtretungen und Arrondierungen
gegenüber Oldenburger Nachbargebieten war der Zuschnitt der hiesigen
Landkreise kaum betroffen. Von den Oldenburger Gemeinden wurden schon
bis 1974 einige umbenannt bzw. z.T. im Austausch mit bisher
außeroldenburgischen Nachbargebieten neu zugeschnitten, 1977 kam zuletzt
die Samtgemeinde Harpstedt an den Landkreis Oldenburg. (Vgl. letzte
Karte unten mit Gebietsveränderungen im 19. und 20. Jh.) Kreisfreie
Städte im Bereich des alten Landes Oldenburg: Oldenburg, Delmenhorst,
Wilhelmshaven.
Seit 1.1.2005 – oldenburgische Kreise und Gemeinden
als Teil des Bundeslandes Niedersachsen. Die Regierungsbezirke des
Landes Niedersachsen bestanden bis zum 31.12.2004, ab dem 1.1.2005
wurden alle Bezirksregierungen aufgelöst. Seitdem gibt es an den
Standorten Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg lediglich
Regierungsvertretungen als Verbindungsglieder der Regionen zum
niedersächsischen Innenministerium mit gegenüber den alten
Bezirksverwaltungen eingeschränkten Entscheidungsbefugnissen. Eine echte
Mittelinstanz, wie sie in einem Flächenland wie Niedersachsen sinnvoll
wäre, fehlt seitdem. Die Stadt Oldenburg hat damit ihre ca. 900jährige
Funktion als Regionalhauptstadt weitgehend verloren. * * * Übersichtskarte: Territorialentwicklung des Oldenburger Landes(teils) im 19. und 20. Jahrhundert.
(Aus: Geschichte des Landes Oldenburg, Anhang, Karte 4.
Hier nach: Dietrich Hagen, Heinrich Schmidt, Günter König: Oldenburg,
Land zwischen Nordsee und Dammer Bergen, Oldenburg 1999, S. 71. Einzelne
Einträge von Martin Teller, November 2006.)
Zum Inhaltsverzeichnis.
Martin Teller, 30.1.2007 |
http://www.Stadt-Land-Oldenburg.de / www.Stadt-Land-Oldenburg.info |